Einige Prüfungsfelder der erfolgsneutralen Eigenkapitalverrechnung erfordern neben dem Nachvollzug der vorgelegten Unterlagen zusätzlich auch eine prospektive Prüfung, bei welcher der Prüfer ein eigenes Sollobjekt ermitteln muss. Der Abschlussprüfer hat darüber hinaus zahlreiche Anhangangaben, welche sich auf die erfolgsneutralen Eigenkapitalverrechnungen beziehen, zu prüfen.