Das Vereinsgesetz 2002 soll allen handelnden Organen, Spendern und Gläubigern mehr Sicherheit über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins geben. Eingefügt wurden daher unterschiedliche Prüfungsbestimmungen hinsichtlich der Rechnungs- und Jahresabschlussprüfung sowie der Subventionsprüfung.