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Und es gibt ihn doch, den „objektivierten Unternehmenswert“

Gesellschafts- und SteuerrechtGerhard SeichtRWZ 2004/41RWZ 2004, 161 Heft 6 v. 24.6.2004

Er ist genauso ein rechnerisches „Konstrukt“ (Modell) wie der „subjektive Unternehmenswert“ und er ist für die Rechtsprechung und für die Wirtschaftspraxis unverzichtbar! Schiedswertermittlung betreffend einen GmbH-Anteil aus folgendem Bewertungsanlass (OGH 25. 11. 2003, 2 Ob 189/01k): Der Mehrheitsgesellschafter kündigt gesellschaftsvertragskonform den Minderheitsgesellschafter, der das nachfolgende Angebot des Mehrheitsgesellschafters, die Kündigung zurückzunehmen, ausschlägt, und somit auf sein Ausscheiden besteht!

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