Er ist genauso ein rechnerisches „Konstrukt“ (Modell) wie der „subjektive Unternehmenswert“ und er ist für die Rechtsprechung und für die Wirtschaftspraxis unverzichtbar! Schiedswertermittlung betreffend einen GmbH-Anteil aus folgendem Bewertungsanlass (OGH 25. 11. 2003, 2 Ob 189/01k): Der Mehrheitsgesellschafter kündigt gesellschaftsvertragskonform den Minderheitsgesellschafter, der das nachfolgende Angebot des Mehrheitsgesellschafters, die Kündigung zurückzunehmen, ausschlägt, und somit auf sein Ausscheiden besteht!