Bei der Frage nach der Angemessenheit von Vorstandsvergütungen treffen in exemplarischer Form drei Regelungskreise zusammen. Zum einen ist es der Markt, an dem der Aufsichtsrat als zuständiges Organ seine Entscheidung ausrichten muss. Zum anderen hat der Gesetzgeber gewisse Regelungen getroffen, die den zulässigen Rahmen abstecken. Und drittens haben Selbstregulierungsmechanismen im Rahmen der aktuellen Corporate Governance-Diskussion Präzisierungen gebracht. Dieses Verhältnis soll näher beleuchtet werden.