Ein auf verbotene Einlagenrückgewähr - hier: Abgabe einer Garantieerklärung für die Rückzahlung des Kredits einer Schwestergesellschaft - gerichteter Gesellschafterbeschluss ist nichtig und befreit den Geschäftsführer nicht von der Haftung. Die garantierende GmbH kann dem Kreditgeber der Schwestergesellschaft die verbotene Einlagenrückgewähr bei Wissen oder grob fahrlässigem Unwissen des Kreditgebers vom verpönten Vorgang entgegenhalten.