Am 11. 2. 2004 ist der Entwurf eines Steuerreformgesetzes 2005 zur Begutachtung versendet worden. Es soll noch im ersten Halbjahr beschlossen werden und mit 2005 in Kraft treten. Schwergewichtig handelt es sich bei der zweiten Reformetappe um eine Körperschaftsteuerreform, die in erster Linie die Standortfrage Österreichs betrifft. Folgende Themen werden behandelt: