Sowohl das EStG als auch das KStG verwenden den Begriff des „Firmenwertes“. Für den Gesetzesanwender des neuen Körperschaftsteuerrechts wird es von wesentlicher Bedeutung sein, wie der Begriff des „Firmenwertes“ auszulegen ist. Handelt es sich etwa im EStG und im KStG um denselben Begriff oder gibt es doch unterschiedliche Firmenwertbegriffe in diesen beiden Gesetzen?