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Block-Altersteilzeitvereinbarungen gemäß § 27 AlVG i.d.F. - Eine steuerrechtliche Würdigung -

Gesellschafts- und SteuerrechtJohann StockingerRWZ 2004/72RWZ 2004, 300 Heft 10 v. 20.10.2004

Altersteilzeitvereinbarungen führen in der Regel zu Guthabenstundenansammlungen des Dienstnehmers, die in der Bilanz des Dienstgebers als Verpflichtung auszuweisen sind. Da es sich dabei um Verbindlichkeiten handelt, hat in der Steuerbilanz keine Kürzung i.S.d. § 9 Abs. 5 EStG zu erfolgen.

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