Das GesRÄG 2004 enthält neben dem Ausführungsgesetz zur Europäischen Gesellschaft (SE) auch einige Änderungen des Aktiengesetzes, die ab 8. 10. 2004 gelten. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einpersonen-Gründung, die Beschlussfassung im Aufsichtsrat und Vorgänge rund um die Hauptversammlung.