Durch die EU-Verordnung vom 19. 7. 2002 zur verpflichtenden Aufstellung von Konzernabschlüssen kapitalmarktorientierter Unternehmen nach IFRS wird die erstmalige Aufstellung eines IFRS-Abschlusses in den nächsten Jahren große Bedeutung erlangen. Am 19. 6. 2003 wurde daher ein neuer Standard (IFRS 1) für „first-time adopter“ veröffentlicht.