De lege lata ist der steuerlichen Behandlung von Subventionen aus unterschiedlichen Perspektiven mit Kritik zu begegnen, wobei sich diese vornehmlich an der Bewertungsbestimmung des § 6 Z. 10 EStG festmachen lässt. Diese Regelung zeichnet einerseits dafür verantwortlich, dass die in § 3 Abs. 1 EStG statuierten Steuerbefreiungen auf den Effekt einer bloßen Steuerstundung reduziert werden, andererseits ist ein Widerspruch sowohl zur Anschaffungskosten- als auch umsatzbezogenen Gewinnkonzeption zu konstatieren. Darauf aufbauend wird im Folgenden eine Ertragsrealisierung von Subventionen vorgeschlagen, die an die Vorgaben der steuerbilanziellen Gewinnermittlung anknüpft und demnach eine gesonderte Bewertungsbestimmung verzichtbar macht.