Untersucht wird, ob für drohende Verluste aus nicht abrechenbaren Leistungen neben einer Teilwertabschreibung auch eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist.
Untersucht wird, ob für drohende Verluste aus nicht abrechenbaren Leistungen neben einer Teilwertabschreibung auch eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist.