1. Ein als „Verschmelzung“ bezeichneter Vorgang der Übertragung von zwei GmbHs auf die Alleingesellschafterin KG kann als verschmelzende Umwandlung im Sinne des Umwandlungsgesetzes umgedeutet werden.
1. Ein als „Verschmelzung“ bezeichneter Vorgang der Übertragung von zwei GmbHs auf die Alleingesellschafterin KG kann als verschmelzende Umwandlung im Sinne des Umwandlungsgesetzes umgedeutet werden.