Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Ausführungen der EStR zu § 2 Abs. 2a EStG. Anhand einer Veranlagungssimulation wird einerseits zu der Begriffsdefinition „Rendite“ kritisch Stellung genommen, andererseits die Gesetzeswidrigkeit der Richtlinienregelung im Zusammenhang mit der Interpretation „Rendite vor Steuern“ aufgezeigt.