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Verlustvortrag der übernehmenden Körperschaft bei Verschmelzung (nach Art I StruktVG)

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2003/11RWZ 2003, 35 Heft 2 v. 20.2.2003

Liegt der Zweck der Vorschrift des § 1 Abs. 5 dritter Satz StruktVG in der Verhinderung einer Umgehung der in § 1 Abs. 5 zweiter Satz StruktVG untersagten Verlustverwertung durch Aufnahme einer „Mantelgesellschaft“, kann dieser Gesetzeszweck nur dadurch erreicht werden, dass Sachverhalte nach § 1 Abs. 5 dritter Satz StruktVG fiktiv so behandelt werden, als läge der umgekehrte Fall vor.

VwGH 18.12.2002, 98/13/0064

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