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Rückstellungsbildung für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Gesellschafts- und SteuerrechtBilanzsteuerrecht - Frage und AntwortRomuald Bertl, Klaus HirschlerRWZ 2003/2RWZ 2003, 7 Heft 1 v. 20.1.2003

Im Beitrag wird dargestellt, ob für die mit der Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen im Sinne des § 212 HGB zusammenhängenden zukünftigen Ausgaben eine Rückstellung gebildet werden kann.

1 Frage und Beispiel

Ein Unternehmer mietet für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen im Sinne des § 212 HGB einen Lagerraum. Fraglich ist, ob er für die zukünftig anfallenden Mietausgaben eine Rückstellung bilden kann.

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