Schiedswertermittlung eines GmbH-Anteils mit dem folgenden Bewertungsanlass (OGH 25.11.20032 Ob 189/01k): Der Mehrheitsgesellschafter kündigt den Minderheitsgesellschafter, indem er das ihm zustehende diesbezügliche gesellschaftsvertragliche Recht einseitig ausübt.