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Es gibt keinen objektivierten Unternehmenswert!Auch wenn es sich die betriebswirtschaftliche Bewertungspraxis bei der Schiedswertermittlung noch so sehr wünscht.Teil 1: Schlussfolgerungen für die betriebswirtschaftliche Bewertungspraxis

Gesellschafts- und SteuerrechtRomuald Bertl, Alexander SchiebelRWZ 2003/96RWZ 2003, 353 Heft 12 v. 19.12.2003

Schiedswertermittlung eines GmbH-Anteils mit dem folgenden Bewertungsanlass (OGH 25.11.20032 Ob 189/01k): Der Mehrheitsgesellschafter kündigt den Minderheitsgesellschafter, indem er das ihm zustehende diesbezügliche gesellschaftsvertragliche Recht einseitig ausübt.

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