IDW PS 470, bei dessen Erstellung, sofern möglich, auf eine Übereinstimmung mit ISA 260 Bedacht genommen wurde, geht neben allgemeinen Grundsätzen für die mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat insb. auf die zu berichtenden Themen ein; ebenso auf die Frage, ob und in welchem Umfang der mündliche Bericht an den Gesamtaufsichtsrat bzw. einen Aufsichtsratsausschuss zu erstatten ist.