Die im AktG vorgesehenen Formen der Kapitalherabsetzung entsprechen nicht immer den praktischen Bedürfnissen. Der Beitrag klärt, unter welchen Voraussetzungen Mischformen der Kapitalherabsetzung gesellschaftsrechtlich erlaubt sind bzw. was die bilanziellen und steuerrechtlichen Folgen einer derartigen Maßnahme sind.