Die Empfehlung ist für alle Prüfungen von Rechenschaftsberichten anzuwenden, deren Fondsstichtage (Ende des Fondsrechnungsjahres) nach dem 30. 9. 2002 liegen.
Die Empfehlung ist für alle Prüfungen von Rechenschaftsberichten anzuwenden, deren Fondsstichtage (Ende des Fondsrechnungsjahres) nach dem 30. 9. 2002 liegen.