Die handelsrechtliche Bewertung von Beteiligungen an Gesellschaften hat nach der einschlägigen Rsp nicht nur auf den Ertragswert der Beteiligung Rücksicht zu nehmen, sondern auch auf Synergie- oder Kombinationseffekte. Diese sind zT schwierig zu quantifizieren. Im Beitrag werden Lösungsvorschläge gezeigt, wie Synergien für die Beteiligungsbewertung fruchtbar gemacht werden können.