Die neueste Rechtsprechung des VwGH sowie des EuGH scheint darauf hinzuweisen, dass die zeitliche Limitierung des Werterhellungszeitraumes nur im Rahmen der allgemeinen Grundsätze der GoB möglich ist.
Die neueste Rechtsprechung des VwGH sowie des EuGH scheint darauf hinzuweisen, dass die zeitliche Limitierung des Werterhellungszeitraumes nur im Rahmen der allgemeinen Grundsätze der GoB möglich ist.