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Der befreiende Konzernabschluss nach § 245a HGB - kein Zugang für US-GAAP-Bilanzierer?

RechnungswesenJosef ArmingerRWZ 2002/76RWZ 2002, 273 Heft 9 v. 20.9.2002

Ein befreiender Konzernabschluss nach § 245a HGB setzt einen Einklang mit den EG-Bilanzrichtlinien voraus. Durch die Einführung der Standards SFAS 141 und 142 bei US-GAAP-Abschlüssen wird die planmäßige Abschreibung des Goodwill durch einen so genannten „Impairment-Only Approach“ ersetzt. Diese neue Regelung steht im offensichtlichen Widerspruch zu den EG-Bilanzrichtlinien. Dieser Beitrag soll einen möglichen Lösungsansatz aufzeigen, sodass US-GAAP-Konzernabschlüssen _auch weiterhin die befreiende Wirkung nach § 245a HGB zukommen kann.

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