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Aktivierungspflicht für anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand

Gesellschafts- und SteuerrechtBilanzsteuerrecht - Frage und AntwortRomuald Bertl, Klaus HirschlerRWZ 2002/72RWZ 2002, 262 Heft 9 v. 20.9.2002

Der Beitrag zeigt, dass auch für den sog. anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand die allgemeinen Kriterien betreffend Aktivierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten.

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