Das Erfordernis handelsrechtlicher Buchführung und Bilanzierung im Konkurs ist heftig umstritten. Während die Konkurspraxis nicht unberechtigterweise nach der Sinnhaftigkeit der Bilanzierung in der Insolvenz fragt, weisen die jüngste Rechtsprechung des OGH sowie Teile des Schrifttums darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Eröffnung eines Konkurses per se noch nicht zum Wegfall der Bilanzierungspflicht führt. In der Rechtsprechung wird angedeutet, dass den Masseverwalter keine Bilanzierungspflicht mehr trifft, wenn die Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Pflichten „unmöglich oder unwirtschaftlich“ ist. Vor dem Hintergrund eines jüngst in Deutschland ergangenen Urteils des LG München erfolgt - anhand der österreichischen und deutschen Judikatur - eine Klärung, ob handelsrechtliche Bilanzierungspflicht im Konkurs besteht bzw. unter welchen Voraussetzungen von dieser abgesehen werden kann.