Die Nachrangigkeit der Rückforderung von Kapital (hier: nachrangiges Kapital gemäß § 23 Abs. 1 Z. 6 BWG) schlägt auch auf Rückforderungsansprüche wegen Irrtums oder Schadenersatzansprüchen durch. OGH 18. 4. 2002, 8 Ob 296/01i
Problem
Der Kläger hatte eine Optionsanleihe einer Bank gezeichnet, welche als nachrangiges Kapital gemäß § 26 Abs. 1 Z. 6 i.V.m. Abs. 8 BWG bezeichnet war.