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Stellungnahme zur Behandlung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen, die i.S.d. Erlasses des BMF vom 3. 8. 2001 an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert werden, im Jahresabschluss des Arbeitgebers 1)1) Verabschiedet in der Sitzung des Fachsenats für Handelsrecht und Revision vom 9. 1. 2002.

Gesellschafts- und SteuerrechtFachsenat für Handelsrecht und RevisionRWZ 2002/52RWZ 2002, 193 Heft 7 v. 20.7.2002

Durch die Möglichkeit der Auslagerung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen ändert sich das Rückstellungserfordernis im Jahresabschluss des Arbeitgebers. Das Fachgutachten zeigt die Voraussetzungen für die Aufrechnung von Versicherungsleistungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers sowie die Notwendigkeit entsprechender Informationen im Anhang auf.

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