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Internationaler Rundblick

RechnungswesenRomuald Bertl, Werner GedlickaRWZ 2002/48RWZ 2002, 170 Heft 6 v. 20.6.2002

1. Europäische Union/EU-Kommission

1.1 Neue Empfehlung zur Unabhängigkeit gesetzlicher Abschlussprüfer

Mitte Mai verabschiedete die Europäische Kommission - nach einer zweijährigen Bearbeitungsdauer - nun endgültig ihre Empfehlung zur Unabhängigkeit der gesetzlichen Abschlussprüfer in der EU. Die Empfehlung, die eine Reihe von anspruchsvollen und bedeutenden Grundsätzen umfasst, ist zwar rechtlich nicht verbindlich1)1) Zwingende rechtliche Bestimmungen zur gesetzlichen Abschlussprüfung sind in der 8. EG-RL (RL 84/253/EWG) durch Mindestanforderungen an die berufliche Eignung und berufliche Integrität der Abschlussprüfer festgelegt; auf spezielle Vorgaben in Bezug auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer wird dabei jedoch nicht eingegangen.); sie wird jedoch von der Kommission als Richtschnur für die grundsätzliche Ausgestaltung der nationalen Bestimmungen in den Mitgliedstaaten angesehen, um die derzeit stark voneinander abweichenden Bestimmungen in den Mitgliedstaaten aufeinander abzustimmen.2)2) Den Mitgliedstaaten steht es nach den Mitteilungen der Kommission aber frei, auch strengere Vorschriften als in der Empfehlung vorgesehen zu erlassen.)

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