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Steuerliche Behandlung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2002/38RWZ 2002, 131 Heft 5 v. 20.5.2002

a) Beteiligungen an Personengesellschaften gelten (nach der Spiegelbildtheorie) nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter.

b) Ist ein Gesellschafterdarlehen an die Personengesellschaft gemäß § 23 Z. 2 EStG 1988 als Einlage zu werten, stellt sich das hingegebene Kapital als Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters dar und ist der Beteiligung an der Personengesellschaft zuzurechnen.

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