Anlässlich der Veräußerung von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen werden häufig zeitlich und/oder räumlich beschränkte Konkurrenzverbote vereinbart. Die dafür bezahlten Entgelte sind betragsmäßig beachtlich, die bilanzsteuerrechtlichen Auswirkungen beim Verkäufer bzw. Käufer jedoch unklar. In Ermangelung österreichischer Rechtsprechung werden anhand der deutschen Judikatur bei vergleichbarer Rechtslage Lösungsansätze erarbeitet.