Ein formfrei vereinbartes Dienstverhältnis zwischen der Komplementär-GmbH und ihrem gleichzeitig auch die Kommanditistenfunktion bei der GmbH & Co KG besitzenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist steuerlich anzuerkennen, wenn nach den Unterlagen alle steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen gezogen worden sind.
VwGH 27.08.2002, 96/14/0144