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Voraussetzungen für den Widerruf eines Bestätigungsvermerks (KG Berlin, Beschluss vom 19. 9. 2000 - 2 W 5362/00)

RechnungswesenRWZ 2001/87RWZ 2001, 282 Heft 9 v. 20.9.2001

Ein deutscher Gerichtshof (KG Berlin, Beschluss vom 19. 10. 2000 - 2 W 5362/00) hatte über den Widerruf eines Bestätigungsvermerkes zu entscheiden, der von der geprüften Gesellschaft beeinsprucht wurde. Grund des Widerrufes war die abweichende Beurteilung eines Jahresabschlusses durch einen anderen Wirtschaftsprüfer.

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