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Zum Minderheitsrecht auf Einberufung der Hauptversammlung

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2001/82RWZ 2001, 264 Heft 9 v. 20.9.2001

Nur Aktionäre mit einer Beteiligung von zumindest fünf Prozent am Grundkapital sind berechtigt, bei Gericht die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen. Ein darüber hinausgehendes Individual- recht von Aktionären besteht nicht, auch nicht im Fall der in der Satzung vorgesehenen Wiederholung einer ursprünglich beschlussunfähigen Hauptversammlung.

OGH 16.05.2001, 6 Ob 35/01t

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