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§ 271 Abs. 2 Z. 5 HGB

RechnungswesenRechnungswesenlexikonRomuald Bertl, Friedrich FrabergerRWZ 2001/30RWZ 2001, 88 Heft 3 v. 20.3.2001

Die Fragestellung, ob die Steuerberatung und die Abschlussprüfung eines Unternehmens durch ein und dieselbe Rechtsperson bewerkstelligt werden können, gibt vor dem Hintergrund des § 271 Abs. 2 Z. 5 HGB immer wieder Anlass zu Diskussionen. Im Beitrag wird anhand der einschlägigen Judikatur eine möglichst exakte Trennlinie zwischen erlaubten und nach § 271 Abs. 2 Z. 5 HGB verbotenen Tätigkeiten gezogen.

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