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Stellungnahme zur Rechnungslegung: Zweifelsfragen zum Ansatz und zur Bewertung von Drohverlustrückstellungen IDW RS HFA 4 (Stand: 28. 6. 2000)1)

Revision und KontrolleRWZ 2001/22RWZ 2001, 58 Heft 2 v. 20.2.2001

Drohverlustrückstellungen sind dann zu bilden, wenn aus schwebenden Geschäften ein Verlust zu erwarten ist. Dicke Verluste können sowohl in Absatz- als auch Beschaffungsgeschäften auftreten.

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