vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsfolgen der Prüfung des Jahresabschlusses durch ausgeschlossene Prüfer

RechnungswesenRechnungswesenlexikonRomuald Bertl, Friedrich FrabergerRWZ 2001/8RWZ 2001, 25 Heft 1 v. 20.1.2001

§ 271 HGB normiert Regeln, bei deren Verwirklichung bestimmte Personen als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft ausgeschlossen sind, weil entweder tatsächliche Befangenheit (no independence in fact) oder zumindestens der Anschein der Befangenheit (no independence in appearance) vorliegt. Sollte dennoch eine ausgeschlossene Person zum Prüfer gewählt werden, stellt sich die Frage nach den Rechtsfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!