Mit SFAS 141 und 142 hat das FASB einige grundlegende Neuerungen verabschiedet. Neben der Streichung der Pooling-of-Interests-Methode und dem Wechsel zum Impairment- only-Ansatz bei der Fortschreibung von Firmenwerten finden sich auch neue Vorschriften zur Behandlung der Unterschiedsbeträge im Zuge des Unternehmenserwerbs, die im Mittelpunkt des folgenden Beitrags stehen.