Durch § 205 BAO i.d.F. Budgetbegleitgesetz 2001 werden erstmals Steuernachforderungs- bzw. Steuererstattungsansprüche gegenüber der Finanzverwaltung verzinst. In diesem Beitrag erfolgt eine systematische Einordnung der Anspruchszinsen in das handels- und steuerrechtliche Bilanzierungssystem sowie eine Klärung der Frage, ob bzw. wann eine Forderung auf Gutschriftszinsen bzw. eine Rückstellung für Nachforderungszinsen zu bilanzieren ist.