Die Qualität von so genannten „Wissensbetrieben“ ist antizipativ durch strenge Ausbildungs- und Zulassungsbedingungen zu sichern. Weitere Maßnahmen können eine laufende interne oder externe Überwachung der Berufsausübung sein. Das zwangsweise Auswechseln des Leistungserstellenden, wie es bei der externen Rotation des Jahresabschlussprüfers beabsichtigt ist, stellt nur ein letztes Mittel dar, wenn die vorgenannten Maßnahmen nicht zielführend sind.