Die Zulassung von internationalen Rechnungslegungsvorschriften muss mit einer vergleichbaren Harmonisierung der Prüfung einhergehen, da ein funktionierendes anlegerorientiertes Rechnungswesensystem eine Prüfung der Bilanzierungspraxis voraussetzt und ein ohne Bestätigungsvermerk veröffentlichter Jahresabschluss entsprechend der anglo-amerikanischen Rechnungslegungstradition als unvollständig erachtet wird.