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Verluste: Abschreibung oder Rückstellung?

RechnungswesenRechnungswesenlexikonRomuald Bertl, Friedrich FrabergerRWZ 2000/77RWZ 2000, 236 Heft 8 v. 20.8.2000

Verluste können bilanziell durch Abschreibung der Aktiven oder durch Bildung einer Rückstellung berücksichtigt werden, die Trennlinie kann nicht immer eindeutig gezogen werden. Durch die jüngere Rechtsprechung des VwGH ist allerdings die Bildung von Umweltschutzrückstellungen erleichtert worden.

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