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Formulierung des Bestätigungsvermerkes zu einem befreienden Konzernabschluss i.S.d. § 245a HGB (KonzaG)1)1)Beschlossen vom Vorstand des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer am 14. September 1999

Revision und KontrolleInstitut österreichischer WirtschaftsprüferRWZ 2000/71RWZ 2000, 222 Heft 7 v. 20.7.2000

§ 274 Abs. 5 HGB enthält die Möglichkeit zur Gestaltung des Bestätigungsvermerkes nach international anerkannten Prüfungsgrundsätzen. In Anknüpfung an ISA 700 der IFAG entwickeltedas IWP Formulierungsvorschläge für den Bestätigungsvermerk bei einem befreienden Konzernabschluss.

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