§ 274 Abs. 5 HGB enthält die Möglichkeit zur Gestaltung des Bestätigungsvermerkes nach international anerkannten Prüfungsgrundsätzen. In Anknüpfung an ISA 700 der IFAG entwickeltedas IWP Formulierungsvorschläge für den Bestätigungsvermerk bei einem befreienden Konzernabschluss.