Durch das IRÄG 1997 sind die Bestimmungen über die vereinfachte Kapitalherabsetzung im Aktiengesetzin verschiedenen Punkten geändert und in dieser Form auch in das GmbH-Gesetz übernommen worden.Insoweit diese Regelungen auf gebundene Rücklagen Bezug nehmen, stellt sich die Frage, ob sie auch auf mittelgroße und kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung angewendet werden sollen.