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Verluste, Rücklagen und Ausweisvorschriften im Zusammenhang mit der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach dem IRÄG 1997

RechnungswesenThomas BachnerRWZ 2000/46RWZ 2000, 137 Heft 5 v. 20.5.2000

Durch das IRÄG 1997 sind die Bestimmungen über die vereinfachte Kapitalherabsetzung im Aktiengesetzin verschiedenen Punkten geändert und in dieser Form auch in das GmbH-Gesetz übernommen worden.Insoweit diese Regelungen auf gebundene Rücklagen Bezug nehmen, stellt sich die Frage, ob sie auch auf mittelgroße und kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung angewendet werden sollen.

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