Wurde schon vor der durch die Verschmelzung der Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft eintretenden Universalsukzession mit dem ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft zugunsten Dritter darstellenden, in Form eines Notariatsakts abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag der Tatbestand eines Anschaffungsgeschäftes erfüllt, für das die übernehmende Tochtergesellschaft als Vertragsteil gem. § 25 KVG Steuerschuldener ist, liegt ein ein Anschaffungsgeschäft darstellender entgeltlicher Vertrag i.S.d. § 18 Abs. 2 KVG vor.