Der Beitrag beschäftigt sich mit der materiellen Gestaltung von Jahresabschlüssen im Rahmen der Bilanzpolitik. Besonderes Augenmerk wird der Ausnutzung von Ermessensspielräumen bzw. von faktischen Wahlrechten gewidmet. Im nächsten Beitrag (Teil II) folgen die bilanzpolitisch relevanten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte.