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Erfassung von Forschungs- und Entwicklungskosten

RechnungswesenFranz KrumpRWZ 2000/37RWZ 2000, 111 Heft 4 v. 20.4.2000

Forschungs- und Entwicklungskosten sind kostenrechnerisch aufgrund ihrer „Nichtgreifbarkeit“ nur schwierig zu behandeln. Die entwickelten Erfassungsmöglichkeiten werden wohl auch für Zwecke des Handels- bzw. Steuerrechts (z.B. im Zusammenhang mit § 4 Abs. 4 Z. 4 EStG) zu beachten sein.

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