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Kapitalerhaltung bei Verschmelzungen und Spaltungen Lehren aus OGH 11. 11. 1999

Gesellschafts- und SteuerrechtChristian NowotnyRWZ 2000/32RWZ 2000, 97 Heft 4 v. 20.4.2000

Bei Verschmelzungen und Umwandlungen auf den Hauptgesellschafter, der Kapitalgesellschafter ist, wie auch für Abspaltungen zur Aufnahme ist zu beachten, dass es nicht zu einer verdeckten Herabsetzung des gebundenen Eigenkapitals bei der übertragenden Gesellschaft kommt.

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