In diesem Beitrag werden Sonderfälle der Änderungen der Größenkriterien des § 221 HGB besprochen, welche sich typischerweise im Zusammenhang mit Neugründungen und Umgründungen sowie Kombinationen der beiden Vorgänge ergeben.
In diesem Beitrag werden Sonderfälle der Änderungen der Größenkriterien des § 221 HGB besprochen, welche sich typischerweise im Zusammenhang mit Neugründungen und Umgründungen sowie Kombinationen der beiden Vorgänge ergeben.