Die Erstellung eines Einzelabschlusses, der sowohl den Vorschriften des österreichischen Handelsrechts als auch den „International Accounting Standards“ (IAS) entspricht, könnte eine interessante Alternative für viele heimische Gesellschaften darstellen, die entweder zu einer internationalen Berichterstattung (z.B. im Rahmen einer „Handelsbilanz II“) aus konzerninternen Gründen verpflichtet sind oder aber freiwillig nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren.